Was sind Förderkreise?

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Warum gibt es Förderkreise (FK)?

Die sieben deutschen Förderkreise setzen sich für weltweite Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Sie leisten entwicklungspolitische Bildungsarbeit und bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Fragen und Antworten

Wenn Sie Geld bei Oikocredit anlegen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die folgenden Dokumente und Informationen zu den Konditionen einer Geldanlage bei Oikocredit:

  • Beteiligungsbedingungen: In den Beteiligungsbedingungen ist detailliert erläutert, wie Ihre Anlage gehandhabt wird und welche Rechte und Pflichten Sie als Anleger*in bei Oikocredit haben. Oikocredit kann die Beteiligungsbedingungen jederzeit ändern.
  • Der Verkaufsprospekt führt u. a. die wesentlichen mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbundenen Risiken auf.
  • Oikocredit-Satzung: Die Satzung enthält u.a. die wesentlichen Bedingungen für Ihre Geldanlage bei Oikocredit und kann von Oikocredit mit Zustimmung der Mitglieder bei einer Generalversammlung geändert werden.
  • Verbraucherinformationen für den Fernabsatz und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Weitere wichtige Informationen zur Geldanlage finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten. Maßgeblich und rechtlich verbindlich für Ihr Investment sind allein die oben genannten Dokumente und Webseiten.

Wie Geld anlegen

  • Wie lege ich Geld bei Oikocredit an?

    Bevor Sie sich für eine Geldanlage bei Oikocredit entscheiden, sollten Sie die Dokumente und Informationen lesen, die am Anfang dieser Seite aufgeführt sind.

    Wenn Sie bei Oikocredit anlegen möchten, gehen Sie so vor:

    • Beantragen Sie hier den Zugang zum MyOikocredit-Portal, über das Sie Ihre Anlage verwalten können.
    • Wenn Ihr Zugang aktiviert ist, füllen Sie das Zeichnungsformular aus und schicken uns die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Berechtigungs- und Identitätsprüfung. Diese Prüfungen können eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
    • Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Willkommensbrief von uns, in dem Ihre Investmentnummer und Ihre Kontaktnummer angegeben sind. Diese Nummern sind auch über das MyOikocredit-Portal einsehbar. Mit dem Brief erhalten Sie auch unsere Bankverbindung.
    • Anschließend überweisen Sie den gewünschten Betrag auf unser Konto und geben als Referenz ihre Investmentnummer (beginnend mit I-) oder Ihre Kontaktnummer (sechs Zahlen) an.

    Wenn Ihre Geldanlage genehmigt wurde, erhalten Sie Beteiligungen an Oikocredit im Wert Ihres Anlagebetrags. Dann können Sie Ihre Beteiligungen über Ihr MyOikocredit-Portal einsehen.

    Oikocredit prüft jeden Monat die eingegangenen Ausgabeanträge für Beteiligungen. Fällt diese Prüfung positiv aus, werden die entsprechenden Beteiligungen monatsweise ausgegeben. Für Informationen zum Preis, zu dem die Beteiligungen ausgegeben werden, siehe „Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen kaufen bzw. verkaufen?“. Die Ausgabe von Beteiligungen an Oikocredit liegt stets im Ermessen von Oikocredit. Im 2. Anhang unserer Beteiligungsbedingungen (Link siehe oben auf der Seite) finden Sie weitere Informationen zur Ausgabe und Rücknahme.

    Mit Ihrem MyOikocredit-Onlinekonto haben Sie rund um die Uhr Zugang, um Ihre Anlage zu verwalten. Das spart Kosten und Ressourcen. Falls Sie kein MyOikocredit-Konto eröffnen können oder möchten, können Sie trotzdem anlegen. Dazu fordern Sie per E-Mail an investieren@oikocredit.de ein ausdruckbares Zeichnungsformular an. 

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  • Wer kann bei Oikocredit anlegen?

    Jede Privatperson oder Organisation, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, kann bei Oikocredit anlegen:

    • Wohnsitz in einem Land, in dem die Genossenschaft Beteiligungen anbieten darf (darunter fällt Deutschland);
    • Grundsätzliche Übereinstimmung mit den Zielen der Genossenschaft und Bereitschaft, dies auf Anfrage der Genossenschaft zu bestätigen; und
    • Einhaltung der Anforderungen und Verfahren der Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence – CDD) nach niederländischem Recht im Zusammenhang mit Geldwäschebekämpfung, der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und den Sanktionsgesetzen, soweit sie für die Genossenschaft gelten.

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  • Welche Informationen und Unterlagen benötigen Sie von mir für die Eröffnung eines Anlagekontos?

    Das hängt von der Art des Anlagekontos ab, das Sie eröffnen möchten. Die Dokumente, die wir für die Berechtigungs- und Identitätsprüfungen benötigen, müssen gültig und aktuell sein.

    Einzelinvestment:

    • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular für die Zeichnung von Beteiligungen
    • Bestätigung der Identität durch PostIdent (entweder im Video-Chat Verfahren oder in Ihrer nächsten Postfiliale)

    Gemeinschaftsinvestment mit einer anderen Person:

    • Vollständig ausgefülltes und von beiden Personen unterschriebenes Formular für die Zeichnung von Beteiligungen
    • Bestätigung der Identität beider Personen durch PostIdent (entweder im Video-Chat Verfahren oder in Ihrer nächsten Postfiliale)

    Konto für eine Organisation:

    • Nachweis des Bestehens, z. B. Gründungsurkunde, Auszug aus dem Handelsregister
    • Falls zutreffend: Gesellschaftsvertrag/Satzung
    • Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten
    • Angaben zu den Zeichnungsberechtigten

    Organisationen können nicht online anlegen. Sie können die entsprechenden Formulare per E-Mail an investieren@oikocredit.de anfordern.

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Risiken und ihre Auswirkungen

  • Ist meine Geldanlage sicher?

    Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 musste noch kein/e Anleger*in einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden.

    Oikocredit ist keine Bank. Eine Geldanlage bei Oikocredit lässt sich daher nicht mit einer Spareinlage bei einer Bank vergleichen. Mit dem Erwerb von Beteiligungen investieren Sie in das Eigenkapital von Oikocredit. Eine solche Geldanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden. Näheres dazu unter „Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?“ und „Wen und was unterstütze ich durch meine Geldanlage bei Oikocredit?“.

    Im Fall einer Insolvenz ist Ihr Investment in keinem Land durch ein Einlagensicherungs- oder Anlegerentschädigungssystem geschützt. Allerdings arbeitet Oikocredit intensiv und kontinuierlich daran, die potenziellen Risiken für die Genossenschaft, unsere Partnerorganisationen und unsere Anleger*innen zu minimieren. Weitere Einzelheiten unter „Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?“.

    In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Oikocredit zahlungsunfähig wird oder aufgelöst werden muss, wären Ansprüche im Zusammenhang mit dem Rückkauf einer Beteiligung nachrangige Forderungen. Das bedeutet, dass Anleger*innen, die Beteiligungen halten, bei einer Insolvenz von Oikocredit nach allen anderen Gläubigern als Letzte ausbezahlt würden. Lesen Sie dazu auch Anhang 3 der Beteiligungsbedingungen.

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  • Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?

    Mit dem Erwerb von Beteiligungen investieren Sie in das Eigenkapital von Oikocredit. Eine solche Geldanlage ist grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie lange auf die Rückzahlung ihrer Anlage warten müssen und dass Sie das eingesetzte Geld nicht in voller Höhe zurückerhalten. Die Risiken können auch zum vollständigen Verlust des angelegten Geldes führen. Es ist daher wichtig, dass Sie die mit einer Eigenkapitalanlage verbundenen Risiken tragen können.

    Daneben bestehen weitere finanzielle, nicht-finanzielle und strategische Risiken, die in Kapitel 1 des Verkaufsprospekts sowie in der Zusammenfassung des Verkaufsprospekts beschrieben sind. Anleger*innen sollten diese Dokumente unbedingt lesen. Zur Prospekt-Seite

    Oikocredit sichert das Geld ihrer Anleger*innen durch die Bildung von Rückstellungen für erwartete Verluste sowie umsichtige Geschäftsentscheidungen ab; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten unter „Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?“.

    Zu den wichtigsten Risiken zählen:

    • Die Dividende kann unterschiedlich hoch sein oder ganz ausfallen.
    • Der Wert der Beteiligungen kann unter den angelegten Betrag fallen.
    • Anleger*innen können ihre Beteiligungen unter Umständen nicht jederzeit zurückgeben, da dies von einer positiven Entscheidung von Oikocredit zur Rücknahme von Beteiligungen abhängt.
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  • Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?

    Oikocredit verfügt über ein umfassendes Risikomanagement, um die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftretenden finanziellen, nicht-finanziellen und strategischen Risiken zu steuern. Unsere Jahresberichte sowie der Verkaufsprospekt (siehe oben auf dieser Seite) enthalten nähere Einzelheiten dazu.

    Beispiele für Maßnahmen zur Risikominimierung:

    • Wir reduzieren verschiedene Risiken, indem wir unser Kapital in verschiedene Sektoren, in unterschiedliche Länder und in Hunderte von Partnern investieren. Wir überprüfen kontinuierlich die Höhe unseres Engagements pro Land, Sektor oder Partnerorganisation.
    • Das Risiko von Kreditverlusten wird durch verschiedene Maßnahmen minimiert, u. a. durch Rückstellungen in Oikocredits Bilanz.
    • Oikocredit prüft etwaige Kreditengagements und deren Risiken anhand eines stringenten Verfahrens und mit Unterstützung ihrer Mitarbeiter*innen in den Regional- und Länderbüros.
    • Währungsrisiken werden durch externe Absicherungsgeschäfte minimiert.
    • Oikocredit hält einen Liquiditätspuffer vor, um Liquiditätsrisiken zu mindern.

    Mehr dazu unter „Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?“.

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Kosten und Dividenden

  • Fallen mit der Geldanlage bei Oikocredit Gebühren an?

    Für den Kauf, das Halten oder Verkaufen von Beteiligungen fallen keine Gebühren an. Es steht Oikocredit zwar grundsätzlich frei, Gebühren zu erheben, dies ist zurzeit jedoch nicht geplant. Sollte es in Zukunft daran Änderungen geben, werden Anleger*innen rechtzeitig vorher mit entsprechender Frist informiert.

    Wenn Sie Mitglied in einem Förderkreis werden möchten, zahlen Sie einen Mitgliedsbeitrag. Je nach Förderkreis beträgt dieser derzeit zwischen 12 und 20 € pro Jahr. Bei Organisationen kann der Mitgliedsbeitrag abweichen. 

    Der Mitgliedsbeitrag wird dazu verwendet, Bildungsangebote zu entwickeln, ein Bindeglied zwischen Anleger*innen, Oikocredit und ihren Partnerorganisationen im Globalen Süden zu bilden, Veranstaltungen zu organisieren und die Umsetzung von Oikocredits Auftrag voranzutreiben.

    Mehr dazu unter „Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in einem Förderkreis?“

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  • Was ist der Mindestanlagebetrag für eine Geldanlage in Beteiligungen?

    Wenn Sie erstmalig bei Oikocredit Geld anlegen, müssen Sie mindestens 200 € anlegen (das entspricht dem Nennwert einer Beteiligung). Der Mindestanlagebetrag von 200 € gilt auch, wenn der Nettoinventarwert pro Beteiligung zum Zeitpunkt Ihrer Erstanlage unter dem Nennwert liegt. Das kann dazu führen, dass Sie mehr als eine Beteiligung erwerben.

    Ab 200 € sind alle beliebigen Beträge möglich, Sie können Ihren Anlagebetrag frei wählen. Die Stückelung erfolgt ggfs. in Bruchteilen einer Beteiligung.

    Näheres dazu unter „Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen kaufen bzw. verkaufen?“

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  • Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen kaufen bzw. verkaufen?

    Der Preis, zu dem Sie weitere Beteiligungen von Oikocredit erwerben oder veräußern können, entspricht dem Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) pro Beteiligung oder dem Nennwert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.

    Was ist der Nennwert und was ist der Nettoinventarwert?

    Der Nennwert (200 €) ist der Höchstpreis für eine Beteiligung. Der Nennwert je Beteiligung ist in Oikocredits Satzung sowie den Beteiligungsbedingungen geregelt.

    Der Nettoinventarwert drückt den Wert einer Beteiligung am letzten Tag des Monats aus. Oikocredit berechnet diesen Wert jeden Monat, wie in Anhang 1 der Beteiligungsbedingungen erläutert. Der Nettoinventarwert wird hier veröffentlicht.

    Was bedeutet das in der Praxis?

    Ist der Nettoinventarwert einer auf Euro lautenden Beteiligung höher als 200 €, erfolgen Ausgabe und Rücknahme durch Oikocredit nur zu 200 €, nicht zu einem höheren Betrag.

    Ist der Nettoinventarwert einer auf Euro lautenden Beteiligung niedriger als 200 €, erfolgen Ausgabe und Rücknahme – solange Oikocredit die Ausgabe und Rücknahme von Beteiligungen nicht ausgesetzt hat – nur zu dem geringeren Betrag in Euro.

    Oikocredit hat ihren Anleger*innen bisher zwar nie einen Rücknahmepreis gezahlt, der unter dem Nennwert lag, doch besteht stets das Risiko, dass Sie Ihr angelegtes Kapital nicht in voller Höhe oder gar nicht zurückerhalten. Außerdem besteht das Risiko, dass Sie lange auf eine Rückzahlung warten müssen.

    Siehe auch die Fragen „Welche Risiken sind mit einer Geldanlage bei Oikocredit verbunden?“ und „Was tut Oikocredit, um die Risiken zu minimieren?“.  

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  • Welche Rendite kann ich erwarten?

    Oikocredit geht es in erster Linie darum, soziale Wirkung für wirtschaftlich benachteiligte Menschen im Globalen Süden zu erzielen. Wir sind aber auch bestrebt, unseren Anleger*innen eine angemessene Rendite zu bieten.

    Die Generalversammlung von Oikocredits Genossenschaftsmitgliedern beschließt jedes Jahr über die Höhe der auszuschüttenden Dividende. Anleger*innen, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, haben keinen Einfluss auf die Dividendenzahlung.

    Die Dividende kann unterschiedlich hoch sein oder ganz ausfallen. Die höchste Dividende, die Oikocredit bisher in einem Jahr gezahlt hat, ist 2 Prozent. In der Vergangenheit betrug die Dividendenhöhe u. a. 0, 0,5 und 1 Prozent. Einen Überblick über die Dividenden der letzten Jahre finden Sie in der Fünf-Jahres-Übersicht in unserem Jahresbericht.

    Oikocredit kauft Beteiligungen grundsätzlich nicht zu einem Preis zurück, der über dem Nennwert von 200 € liegt. Anleger*innen, die Beteiligungen zum Nennwert erworben haben, können daher nicht mit einer zusätzlichen Rendite auf das eingesetzte Kapital rechnen.

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  • Kann ich die erhaltene Dividende reinvestieren?

    Ja, Sie können entscheiden, ob Sie die Dividende in bar erhalten, wieder anlegen oder spenden wollen. Sie können uns jedes Jahr bis zum 1. Juni schriftlich über Ihren Auszahlungswunsch für die Dividende für das vergangene Jahr informieren. Sofern Sie keine Angaben machen, wird Ihre Dividende wieder angelegt.

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  • Muss ich die Dividende versteuern?

    Ja. Dividenden auf Ihre Anlage in Beteiligungen gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Sofern Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie von Oikocredit erhaltene Dividenden dort angeben. Das für Sie zuständige Finanzamt wird die Dividenden wahrscheinlich als ausländischen Kapitalertrag aus einer Eigenkapitalbeteiligung behandeln. Diese Interpretation kann sich aber von Finanzverwaltung zu Finanzverwaltung unterscheiden. Bei Fragen zur Versteuerung ihrer Dividende wenden Sie sich an eine/n Steuerberater*in.

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  • Muss ich Steuern zahlen, wenn Oikocredit meine Beteiligungen zurücknimmt?

    Bei der Rücknahme von Beteiligungen können Kapitalerträge oder Kapitalverluste anfallen. Dies hängt davon ab, ob der Rücknahmepreis der Beteiligung unter oder über dem Betrag liegt, den Sie bei Erwerb der Beteiligungen gezahlt haben. Bei Fragen zu Kapitalerträgen und Veräußerungsverlusten wenden Sie sich bitte an eine*n Steuerberater*in.

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Geldanlage verwalten

  • Kann ich meine Geldanlage online verwalten?

    Ja. Über unser MyOikocredit-Portal können Sie Ihre Anlage bequem online verwalten, wenn Sie ein Einzel- oder Gemeinschaftsinvestment haben.

    MyOikocredit-Konto Login >

    Sie sind schon Anleger*in und möchten ein MyOikocredit Konto nutzen?

    MyOikocredit-Konto eröffnen >

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  • Wie erhöhe ich meinen Anlagebetrag?

    Nach Ihrer ersten Anlage können Sie jederzeit und in jeder Höhe zusätzlich in Beteiligungen investieren. Mehr dazu

    Oikocredit prüft jeden Monat die eingegangenen Ausgabeanträge für Beteiligungen. Fällt diese Prüfung positiv aus, werden die entsprechenden Beteiligungen monatsweise ausgegeben.

    Die Ausgabe von Beteiligungen an Oikocredit liegt stets im Ermessen von Oikocredit.

    Im 2. Anhang unserer Beteiligungsbedingungen (siehe oben auf dieser Seite) finden Sie weitere Informationen zur Ausgabe von Beteiligungen.

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  • Wie erhalte ich mein Geld zurück?

    Sie können über MyOikocredit einen Rücknahmeantrag für teilweise oder vollständige Rückzahlung Ihrer Beteiligungen einreichen. Falls Sie kein MyOikocredit-Konto eröffnen können oder möchten, können Sie hier das Rücknahmeformular herunterladen und an Ihr Regionalbüro schicken.

    Oikocredit prüft jeden Monat die eingegangenen Rücknahmeanträge. Fällt diese Prüfung positiv aus, erfolgt die Rücknahme monatsweise.

    Die Rücknahme von Beteiligungen liegt stets im Ermessen von Oikocredit.

    Im 2. Anhang unserer Beteiligungsbedingungen (siehe oben auf dieser Seite) finden Sie weitere Informationen zur Rücknahme von Beteiligungen.

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  • Ich habe bereits Geld an Oikocredit überwiesen, will jetzt aber nicht mehr anlegen. Kann ich mein Geld zurück erhalten?

    Ja, wenn Sie als Privatperson oder als Mitinhaber*in eines gemeinsamen Kontos anlegen, können Sie Ihren Ausgabeantrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigung über die Ausgabe der Beteiligungen widerrufen. Bitte teilen Sie uns Ihren Widerruf schriftlich mit.

    Nach Ablauf dieser Frist von 14 Tagen können Sie auf MyOikocredit einen Rücknahmeantrag einreichen oder uns ein ausgefülltes Rücknahmeformular  zusenden. Rücknahmen liegen stets im Ermessen von Oikocredit.

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  • Kann ich meine Anlage auf jemanden anderen übertragen?

    Ja, solange der oder die Betreffende bereits selbst Anleger*in ist oder nach Oikocredits Auffassung alle dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie eine oder mehrere Beteiligungen übertragen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Nach Erhalt Ihres Antrags wird Oikocredit dem/der Betreffenden schriftlich bestätigen, ob er oder sie die Voraussetzungen erfüllt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir ihn/sie als Investor*in anlegen.

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  • Kann ich für jemanden anderen anlegen, z.B. als Geschenk?

    Sie können beantragen, dass Ihre Anlage ganz oder teilweise auf jemand anderen übertragen wird. Siehe dazu „Kann ich meine Anlage auf jemand anderen übertragen?“. Eine Überweisung von Ihrem persönlichen Bankkonto auf das Oikocredit-Konto eines/r anderen Oikocredit-Anlegers*in ist nicht möglich, da wir pro Oikocredit-Konto nur ein einziges Referenzkonto akzeptieren können.

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  • Können Kinder oder Jugendliche Anleger*in werden?

    Um bei Oikocredit zu investieren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Oikocredit ermöglicht es Anleger*innen jedoch, ein Konto auf ihren eigenen Namen zu eröffnen und es für ein minderjähriges Kind zu bestimmen.

    Der Name des Kindes wird auf dem Konto zusammen mit dem Namen der Person, die das Konto eröffnet hat, aufgeführt. Der Inhaber des Kontos bleibt die Person, die die Anlage erworben hat.

    Wenn das Kind 18 Jahre alt wird, kann das Konto an das Kind übertragen werden, nachdem die Berechtigungs- und Identitätsprüfungen durchgeführt wurden.

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  • Kann ich mit jemand anderem ein gemeinsames Konto eröffnen?

    Ja, ein gemeinsames Konto kann von zwei Menschen eröffnet werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, im selben Land leben und ein gemeinsames Bankkonto haben, über das sie bei Oikocredit Geld anlegen. Mit dem Formular zur Zeichnung eines neuen Gemeinschaftsinvestments bevollmächtigen sich beide Anleger*innen gegenseitig, jeweils einzeln über die Beteiligungen zu verfügen. 

    Für bestehende Gemeinschaftskonten, die in das neue Anlagemodell wechseln, gelten die bisherigen Vereinbarungen.

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Andere häufig gestellte Fragen

  • Wen und was unterstütze ich durch meine Geldanlage bei Oikocredit?

    Oikocredit wurde im Jahr 1975 gegründet. Unser Sitz befindet sich in Amersfoort, Niederlande. Als international tätige Genossenschaft hat Oikocredit Mitgliedsorganisationen auf der ganzen Welt.

    Wenn Sie in Oikocredit investieren, erwerben Sie stimmrechtslose Beteiligungsrechte – kurz: Beteiligung(en) – geregelt nach niederländischem Recht. Nur unsere Mitgliedsorganisationen haben Stimmrechte.

    Oikocredit verwendet das von ihren Anleger*innen bereitgestellte Kapital, um Organisationen mit Darlehen, Kapitalbeteiligungen sowie Beratung und Schulungen zu unterstützen. Diese Partnerorganisationen bieten wiederum bedarfsgerechte Produkte und Dienstleistungen für wirtschaftlich benachteiligte Menschen an.

    Unsere Partner schaffen Möglichkeiten für wirtschaftlich benachteiligte Menschen, um Einkommen, Ersparnisse und Versicherungsschutz zu verbessern und leistungsfähigere Unternehmen und Betriebe aufzubauen. Nicht zuletzt ermöglicht dieser Ansatz Zugang zu Ressourcen, damit diese Menschen in eine nachhaltige Zukunft für sich und ihre Familien investieren können.

    Als Anleger*in werden Sie Teil einer globalen Bewegung, die ihr Geld für eine nachhaltige Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter Länder im Globalen Süden einsetzt. Sie können darüber hinaus auch in einem unserer sieben Förderkreise in Deutschland Mitglied werden.

    Die Förderkreise vernetzen Anleger*innen, informieren über die Arbeit von Oikocredit und ihren Partnerorganisationen und laden zu Bildungsveranstaltungen rund um nachhaltige Entwicklung ein. Die Förderkreise vertreten die Interessen ihrer Mitglieder in der Genossenschaft. Mehr dazu unter „Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in einem Förderkreis?“.

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  • Ist Oikocredit ein reguliertes Finanzinstitut?

    Oikocredit ist weder als Bank noch als regulierter Fonds zugelassen, denn wir sind weder das eine noch das andere. Unsere Aktivitäten werden nicht von der niederländischen Finanzaufsichtsbehörde (AFM) oder anderen Finanzregulierungsinstitutionen beaufsichtigt. Unser Verkaufsprospekt ist von der AFM genehmigt. Zudem werden wir regelmäßig von einer international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. 

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  • Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in einem Förderkreis?

    Zusammen mit unseren Förderkreisen schaffen wir ein Bewusstsein für Veränderungen und treiben so gemeinsam den sozialen Wandel voran. Auch durch eine Mitgliedschaft in einem Förderkreis engagieren Sie sich für eine gerechtere Zukunft – schon heute.

    Die Förderkreise erheben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser Beitrag wird dazu verwendet, Bildungsangebote zu entwickeln, die Gemeinschaft zwischen Anleger*innen, Oikocredit und ihren Partnerorganisationen im Globalen Süden zu fördern, Veranstaltungen zu organisieren und die Umsetzung von Oikocredits Auftrag voranzutreiben.

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  • Kann ich die Partnerorganisationen, die ich unterstützen möchten, aussuchen?

    Nein, unsere Expert*innen und lokalen Fachkräfte wählen die Partner aus, die wir unterstützen. 

    Wir bieten Partnerorganisationen in über 30 Ländern und in verschiedenen Branchen – wie inklusives Finanzwesen, Landwirtschaft und erneuerbare Energien – Darlehen, Kapitalbeteiligungen sowie Beratung und Schulungen an. 

    Bei der Auswahl unserer Partnerorganisationen berücksichtigen wir Faktoren wie maximale Wirkung für das eingesetzte Kapital unserer Anleger*innen sowie Risikostreuung.

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  • Was kann ich tun, wenn ich eine Beschwerde habe?

    Wir möchten unseren Anleger*innen stets den bestmöglichen Service bieten. Falls Sie dennoch unzufrieden sind mit unseren Serviceleistungen, wenden Sie sich gerne an uns.

    Kontakt - Oikocredit Deutschland

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  • Ich konnte keine Antwort auf meine Frage finden. Was tun?

    Wenden Sie sich gerne mit Ihrer Frage direkt an uns. Unsere regionalen Büros finden Sie hier:

    Kontakt - Oikocredit Deutschland

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