Was sind Förderkreise?

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Warum gibt es Förderkreise (FK)?

Die sieben deutschen Förderkreise setzen sich für weltweite Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Sie leisten entwicklungspolitische Bildungsarbeit und bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Nach dem europäischen Verbraucherrecht sind dem/der Verbraucher/in rechtzeitig vor der Abgabe seiner/ihrer Vertragserklärung nachfolgende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die ausführlichen und maßgeblichen Informationen zu den angebotenen stimmrechtslosen Beteiligungsrechten an Oikocredit nach niederländischem Recht (kurz: Beteiligungen) finden sich im Verkaufsprospekt vom 15. Februar 2023 sowie etwaigen Nachträgen hierzu (der „Prospekt“). Der Prospekt, die Zusammenfassung in deutscher Sprache sind auf der Webseite von Oikocredit unter www.oikocredit.de/prospekt und die Beteiligungsbedingungen unter www.oikocredit.de/wichtige-informationen abrufbar. Die aufmerksame Lektüre des Prospekts kann nicht durch diese Verbraucherinformationen ersetzt werden.

1. Angaben zu Oikocredit

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit)
Berkenweg 7
3818 LA Amersfoort
Niederlande

Vertretung in Deutschland:
Zweigniederlassung OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (‘’Oikocredit Deutschland’’)
Berger Str. 211
60385 Frankfurt
Telefon: +49 69 210 831 10
E-Mail: info@oikocredit.de

OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) ist eine Genossenschaft mit Haftungsausschluss (coöperatie met uitgesloten aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht.

Handelsregister: Oikocredit ist eingetragen im niederländischen Handelsregister, Kamer van Koophandel (KvK), unter der KvK-Nummer 31020744.

Vertretung: Oikocredit wird durch ihren Vorstand (bestuur) vertreten. Mitglieder des Vorstands sind die statutarischen Mitglieder des ‚Executive Committee‘: Mirjam ‘t Lam, Dave Smit, Patrick Stutvoet, Gwen van Berne. Mehr dazu: Mehr dazu

Hauptgeschäftstätigkeit: Oikocredit verfolgt den Zweck der nachhaltigen Entwicklung im Globalen Süden und agiert dabei als Anlegerin mit sozialer Wirkung. Insoweit mobilisiert Oikocredit Mittel für die Vergabe von Entwicklungsfinanzierungen (sowohl Kredit als auch Eigenkapital) und investiert dabei in Partnerorganisationen, die die Ziele von Oikocredit teilen.

Steuer-Identifikationsnummer: NL005798966B01

2. Aufsichtsbehörde

Oikocredit unterliegt selbst keiner Aufsicht einer Behörde. Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot der Beteiligung ist die niederländische Aufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten – AFM), Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande.

3. Wesentliche Merkmale der Beteiligung

Wesen des Angebots

Bei der Beteiligung handelt es sich um ein nach niederländischem Recht ausgestaltetes Wertpapier, das der Öffentlichkeit auf der Grundlage eines von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten – AFM) gestatteten und für die Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Prospekts angeboten wird. Die Beteiligung entspricht wirtschaftlich einem Anteil am Eigenkapital von Oikocredit. Mit dem Erwerb der Beteiligung wird der/die Anleger/in Inhaber/in eines stimmrechtslosen Beteiligungsrechts an Oikocredit nach niederländischem Recht. Das Stimmrecht liegt ausschließlich bei den Genossenschaftsmitgliedern von Oikocredit.

Die wesentlichen für die Beteiligung maßgeblichen Regelungen lassen sich den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit entnehmen. Für nähere Einzelheiten wird auf diese Dokumente sowie den Prospekt verwiesen.

Zustandekommen des Vertrags, wesentliche Leistungsmerkmale

Der/die Anleger/in gibt durch vollständiges Ausfüllen, Unterzeichnung und Übermittlung des Formulars für Zeichnung von Beteiligungen (Zeichnungsschein) an Oikocredit ein rechtlich bindendes Angebot ab, gerichtet auf den Erwerb der Beteiligung(en) nach Maßgabe der Beteiligungsbedingungen. Anschließend prüft Oikocredit die Identitäts- und Berechtigungsanforderungen und informiert Oikocredit den/die Anleger/in schriftlich mit einem Bestätigungsschreiben.

Der Vertrag über den Erwerb der Beteiligung(en) kommt damit zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Oikocredit das Angebot gemäß dem Zeichnungsschein annimmt. Die Annahme erfolgt durch die Ausgabe der Beteiligungen von Oikocredit und liegt im Ermessen des Vorstands von Oikocredit. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Anleger bedarf es für den wirksamen Vertragsabschluss nicht.

Der/die Anleger/in wird durch den Erwerb oder den Besitz von Beteiligungen nicht Mitglied der internationalen Genossenschaft Oikocredit. Die Beteiligungen verleihen dem/der Anleger/in insbesondere nicht das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen oder abzustimmen. Oikocredit ermöglicht auch keine etwaigen Versammlungen für die Anleger/innen.

Oikocredit kann aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung und mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der einschlägigen Regelungen in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit Ausschüttungen in Form von Dividendenzahlungen zugunsten der Anleger/innen vornehmen. Nähere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Art und Berechnung der Dividende, sind in den Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit zu finden.

Alle Forderungen eines/einer Anleger/in aus ihren/seinen Beteiligungen sind in einem etwaigen Insolvenzverfahren allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von Oikocredit untergeordnet, wie in Artikel 4.9 der Beteiligungsbedingungen näher ausgeführt wird.

4. Erwerbspreis

Der Mindestanlagebetrag für den erstmaligen Erwerb von Beteiligungen beträgt 200 € (d.h. dem Nennwert einer Beteiligung). Weitere Beteiligungen können zu dem Nettoinventarwert pro Beteiligung oder dem Nennwert erworben werden, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.

5. Steuern und Kosten

Von Oikocredit ausgeschüttete Dividenden unterliegen in den Niederlanden keiner Besteuerung. Dennoch können im Zusammenhang mit dem Besitz, der Rücknahme oder der Übertragung von Beteiligungen Steuern anfallen. Im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an Oikocredit wird allen Anleger/innen empfohlen, sich bezüglich ihrer persönlichen steuerlichen Situation und steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung fachkundig beraten zu lassen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen unter Ziffer 11 des Verkaufsprospekts in der durch die Nachträge geänderten Fassung verwiesen.

Beim Kauf oder Verkauf bzw. für das Halten von Beteiligungen an Oikocredit fallen derzeit keine Gebühren an. Es steht Oikocredit grundsätzlich frei, Gebühren zu erheben, wenn dies den Anleger/innen zuvor mit entsprechender Frist angekündigt wird. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porto etc. hat der/die Anleger/in selbst zu tragen.

6. Spezielle Risiken

Der Erwerb einer Beteiligung an Oikocredit ist mit speziellen Risiken verbunden. Die Risiken sind in Ziffer 1 des Verkaufsprospekts dargestellt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Darstellung dort verwiesen. Die Verwirklichung dieser Risiken kann für den/die Anleger/in zum teilweisen oder vollständigen Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen bis hin zum vollständigen Verlust des Anlagebetrags führen. Die in der Vergangenheit von Oikocredit erzielten Ergebnisse bieten keine Gewähr für die zukünftige Entwicklung einer Beteiligung an Oikocredit.

Allen Anleger/innen wird empfohlen, sich vor der endgültigen Anlageentscheidung im Hinblick auf die mit der Anlage verbundenen Risiken, ihre persönlichen Umstände und ihre Vermögenssituation und sich hieraus ergebende Risiken auf persönlicher Ebene fachkundig beraten zu lassen.

7. Zahlung und Erfüllung der Verträge

Die Zeichnungssumme ist nach Zugang des Bestätigungsschreibens von Oikocredit innerhalb der dort genannten Frist auf das in diesem Schreiben benannte Konto zu überweisen.

Die Ausgabe von Beteiligungen erfolgt erst nach Annahme des Zeichnungsantrags durch Oikocredit, d.h. dem vollständigem Erhalt der entsprechenden Zahlung und der Entscheidung von Oikocredit, die Zeichnungsanträge zu bedienen.

8. Widerrufsrecht

Dem/der Anleger/in steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung, inklusive der Einzelheiten zur Ausübung des Widerrufsrechts und den Folgen des Widerrufs, im Zeichnungsschein. Der Zeichnungsschein kann unter den in der Widerrufsbelehrung genannten Bedingungen widerrufen werden.

9. Rücknahme von Beteiligungen

Ein/e Anleger/in kann jederzeit einen Rücknahmeantrag stellen, indem er/sie ein entsprechendes, vollständig ausgefülltes Formular für die Rücknahme von Beteiligungen übermittelt. Ob Oikocredit dem Rücknahmeantrag nachkommt, liegt im alleinigen Ermessen des Vorstands unter Beachtung der Beteiligungsbedingungen und der Satzung von Oikocredit. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Rücknahmepreises wird auf diese Dokumente verwiesen.

10. Die Beteiligungen können nicht mit einem Pfandrecht, einem Nießbrauch oder einem sonstigen Recht oder einer sonstigen Belastung belastet werden.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Form und Inhalt der Beteiligungen sowie alle Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger/innen bestimmen sich ausschließlich nach dem niederländischen Recht. Das Gleiche gilt für das Zustandekommen des Vertrags über den Erwerb von Beteiligungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Oikocredit und der Anleger/innen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Beteiligungen ist – soweit gesetzlich zulässig – Amsterdam, Niederlande.

12. Sprache

Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Der Prospekt, die Beteiligungsbedingungen sowie die Satzung von Oikocredit sind in englischer Sprache verfasst, wobei eine Zusammenfassung des Prospekts in deutscher Sprache sowie eine deutsche Fassung der Beteiligungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Der Zeichnungsschein sowie diese Verbraucherinformationen sind in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien wird während der gesamten Vertragslaufzeit in deutscher Sprache erfolgen.

13. Außergerichtliche Streitschlichtung

Wenn Sie eine Beschwerde haben, die nicht gütlich beigelegt werden kann, können Sie die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

14. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen

Es bestehen weder Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen. Für die Forderungen des/der Anleger/in aus der Beteiligung besteht insbesondere keine Einlagensicherung.

15. Gültigkeitsdauer der Informationen

Diese Verbraucherinformationen sind bis zu einer ausdrücklichen Änderung gültig.

16. Verhaltenskodex

Oikocredit bekennt sich zu seinem Verhaltenskodex, der hier eingesehen werden kann.